Auflassung eines grundstücks
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Definition
Die Auflassung eines Grundstücks ist ein rechtlicher Begriff im deutschen Immobilienrecht. Sie bezeichnet die Einigung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer über den Eigentumsübergang an einem Grundstück. Die Auflassung ist ein notwendiger Schritt in der notariellen Beurkundung des Grundstücksverkaufs und dient der Formalisierung des Eigentumsübergangs. In der Regel erfolgt die Auflassung in Anwesenheit eines Notars.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Die Auflassung eines Grundstücks muss notariell beurkundet werden, um rechtlich wirksam zu sein.
- Nach der Auflassung wird der Käufer im Grundbuch als neuer Eigentümer eingetragen.
- Ein Käufer sollte sich vor der Auflassung über alle Lasten und Rechte des Grundstücks informieren.
- Die Auflassung ist ein zentraler Bestandteil des Immobilienkaufs und sollte sorgfältig vorbereitet werden.