Auflassung im grundbuch

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Definition

Die Auflassung im Grundbuch ist ein rechtlicher Begriff aus dem deutschen Immobilienrecht, der den Vorgang beschreibt, bei dem ein Eigentumsübergang an einer Immobilie zwischen dem bisherigen Eigentümer und dem neuen Erwerber vollzogen wird. Diese Übertragung erfolgt in der Regel durch einen notariellen Vertrag und muss im Grundbuch eingetragen werden, um ihre rechtliche Wirksamkeit zu entfalten. Die Auflassung ist somit ein zentraler Schritt im Immobilienkaufprozess.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Auflassung im Grundbuch ist ein wesentlicher Schritt beim Kauf einer Immobilie.
  • Nach der Auflassung erhält der neue Eigentümer das Recht, die Immobilie zu nutzen und darüber zu verfügen.
  • Ohne die notarielle Beurkundung kann die Auflassung nicht wirksam vollzogen werden.
  • Im Rahmen des Verkaufsprozesses muss sichergestellt werden, dass die Auflassung im Grundbuch korrekt eingetragen wird.