Aufrechnen
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Definition
Aufrechnen bezeichnet im wirtschaftlichen und rechtlichen Kontext die Möglichkeit, Verbindlichkeiten gegeneinander aufzurechnen. Dies geschieht in der Regel, wenn zwei Parteien gegenseitige Forderungen haben, sodass die zu zahlenden Beträge durch die Gegenforderungen reduziert werden können. Dadurch wird nur die Differenz zwischen den beiden Forderungen ausgeglichen.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Im Falle von großen Projekten kann es sinnvoll sein, alle Leistungen aufzurechnen, bevor die Endabrechnung erfolgt.
- Der Unternehmer schlug vor, die offenen Rechnungen gegeneinander aufzurechnen, um die Liquidität zu verbessern.
- Wenn beide Parteien Forderungen gegen einander haben, ist es oft hilfreich, diese durch Aufrechnen zu regulieren.
- Die Buchhaltung war damit beschäftigt, die Beträge für das Jahr aufzurechnen und die Bilanz zu klären.