Aufrechnung

Aus Was bedeutet? Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen


Definition

Aufrechnung bezeichnet einen rechtlichen Vorgang, bei dem eine Forderung mit einer anderen Forderung verrechnet wird. Dies geschieht in der Regel im Rahmen von Schuldverhältnissen, um die Zahlungspflichten zwischen den Parteien zu reduzieren oder auszugleichen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Bei der Aufrechnung wurde die offene Rechnung mit dem Guthaben des Kunden verrechnet.
  • Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Aufrechnung müssen stets erfüllt sein.
  • In vielen Fällen wird die Aufrechnung als einfachste Lösung angesehen, um finanzielle Streitigkeiten zu klären.
  • Der Gläubiger hat das Recht, die ihm zustehenden Beträge durch Aufrechnung zu mindern.