Aufrechnung beim jobcenter

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Definition

Die Aufrechnung beim Jobcenter bezeichnet einen Vorgang, bei dem Ansprüche des Jobcenters gegenüber dem Leistungsbezieher mit dessen Ansprüchen auf Leistungen verrechnet werden. Dies geschieht häufig, wenn der Leistungsbezieher Einkünfte erzielt hat, die auf die erhaltenen Sozialleistungen angerechnet werden müssen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Bei der Aufrechnung beim Jobcenter wird das Einkommen des Antragstellers mit den Sozialleistungen verrechnet.
  • Das Jobcenter führt eine Aufrechnung durch, nachdem der Leistungsbezieher ein zusätzliches Einkommen gemeldet hat.
  • Eine unangemessene Aufrechnung kann zu finanziellen Schwierigkeiten für den Leistungsbezieher führen.
  • Es ist wichtig, die Regelungen zur Aufrechnung beim Jobcenter zu verstehen, um Missverständnisse zu vermeiden.