Aufschiebend bedingter nießbrauch

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Definition

Der aufschiebend bedingte Nießbrauch ist ein rechtlicher Begriff aus dem deutschen Zivilrecht, der beschreibt, dass der Nießbrauch erst nach Eintritt einer bestimmten Bedingung oder Tatsache beginnt. Bis zur Erfüllung dieser Bedingung hat der Berechtigte noch kein Recht auf Nutzung der betreffenden Sache, erzielt jedoch das Recht, dieses zu erlangen, sobald die Bedingung erfüllt ist.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der aufschiebend bedingte Nießbrauch tritt erst dann in Kraft, wenn die im Vertrag festgelegte Bedingung erfüllt ist.
  • Wenn der Erbe den aufschiebend bedingten Nießbrauch erhält, kann er erst nach dem Tod des Erblassers die Immobilie nutzen.
  • Es ist wichtig, die rechtlichen Unterschiede zwischen einem sofortigen und einem aufschiebend bedingten Nießbrauch zu verstehen.
  • Der aufschiebend bedingte Nießbrauch kann im Falle einer Scheidung zur Anwendung kommen, wenn eine bestimmte Frist verstreicht.