Ausscheider im kontext des infektionsschutzgesetzes

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Definition

Ein Ausscheider im Kontext des Infektionsschutzgesetzes bezeichnet eine Person, die Erreger einer Infektionskrankheit, wie beispielsweise Viren oder Bakterien, ausscheidet. Diese Personen können gesund erscheinen, aber dennoch Krankheitserreger übertragen und somit eine Gefahr für das öffentliche Gesundheitswesen darstellen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Eine Person kann als Ausscheider gelten, auch wenn sie keine Symptome einer Krankheit zeigt.
  • Im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes ist es wichtig, Ausscheider schnell zu identifizieren, um eine weitere Verbreitung der Krankheit zu verhindern.
  • Die Gesundheitsbehörden überwachen Ausscheider, um potenzielle Ausbrüche rechtzeitig zu erkennen.
  • Bei bestimmten Infektionskrankheiten kann es notwendig sein, Ausscheider in Quarantäne zu halten, um das Risiko einer Ansteckung zu minimieren.