Av in der lohnabrechnung

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Definition

AV in der Lohnabrechnung steht für "Aufwandvergütung". Es handelt sich dabei um eine Vergütung, die Arbeitnehmer zusätzlich zu ihrem regulären Gehalt erhalten, um bestimmte berufliche Aufwendungen zu decken. Diese Vergütung kann beispielsweise Reisekosten, Fortbildungskosten oder andere beruflich bedingte Ausgaben umfassen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die AV in der Lohnabrechnung wurde in diesem Monat deutlich erhöht, um die steigenden Reisekosten zu berücksichtigen.
  • Mitarbeiter können ihre Aufwendungen unkompliziert über die AV in der Lohnabrechnung geltend machen.
  • Durch die Einführung einer neuen Regelung zur AV in der Lohnabrechnung profitieren viele Arbeitnehmer von höheren Erstattungen.
  • Bei Fragen zur AV in der Lohnabrechnung sollten sich die Angestellten an die Personalabteilung wenden.