B1 im führerschein

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Definition

Der Begriff "b1" im Zusammenhang mit dem Führerschein bezieht sich auf die Fahrerlaubnis, die es dem Inhaber erlaubt, bestimmte Arten von Fahrzeugen zu fahren. Konkret handelt es sich hierbei um die Berechtigung, leichte Kfz bis zu einem bestimmten Gewicht und mit bestimmten Beschränkungen zu fahren. Diese Klasse umfasst unter anderem Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3.500 kg.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Um einen b1-Führerschein zu erwerben, müssen die Prüflinge sowohl theoretische als auch praktische Prüfungen ablegen.
  • Mit der b1-Fahrerlaubnis darf man kleine, motorisierte Fahrzeuge wie Quads oder einige Leichtkraftfahrzeuge führen.
  • Einige Jugendliche freuen sich, dass sie mit dem b1-Führerschein bereits frühzeitig selbständig fahren können.
  • Die Beschränkungen für die Klasse b1 sind dazu gedacht, die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten.