B bei schwerbehindertenausweis

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Definition

Das "b" im Schwerbehindertenausweis steht für das Merkzeichen "B", das Personen mit einer kombinierten Behinderung von erheblicher Beeinträchtigung oder mehrfachen Beeinträchtigungen zugesprochen wird. Dieses Merkzeichen hat zur Folge, dass die betroffenen Personen oft zusätzliche Rechte und Vergünstigungen in Anspruch nehmen können, wie beispielsweise die unentgeltliche Mitnahme einer Begleitperson im öffentlichen Nahverkehr.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Im öffentlichen Nahverkehr kann eine Person mit dem Merkzeichen "B" eine Begleitperson kostenlos mitnehmen.
  • Der Schwerbehindertenausweis mit dem "b" ermöglicht es Menschen mit besonderen Bedürfnissen, leichter Unterstützung zu erhalten.
  • Bei der Beantragung des Schwerbehindertenausweises wird das Merkzeichen "B" erteilt, wenn eine erhebliche Beeinträchtigung vorliegt.
  • Viele Betroffene sind sich der Vorteile des "b" im Schwerbehindertenausweis nicht bewusst und nutzen sie nicht ausreichend.