Bagatellgrenze

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Definition

Die Bagatellgrenze ist ein Begriff aus dem rechtlichen und gesellschaftlichen Kontext, der die Grenze bezeichnet, ab der ein Sachverhalt oder ein Anspruch als relevant oder klagewürdig angesehen wird. Liegt der Betrag oder die Bedeutung eines Sachverhaltes unter dieser Grenze, wird er oft als unwesentlich oder belanglos erachtet.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Forderung lag unter der Bagatellgrenze und wurde deshalb nicht weiterverfolgt.
  • Ein Bagatellschaden wird oft nicht bestritten, da die Kosten dafür zu gering sind.
  • Bei der Beurteilung von Vertragsbrüchen muss die Bagatellgrenze berücksichtigt werden.
  • In vielen Rechtsordnungen gibt es feste Bagatellgrenzen für Streitwerte in bestimmten Verfahren.