Bankeinzug das

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Definition

Ein Bankeinzug ist ein Verfahren, bei dem ein Gläubiger regelmäßig Beträge von dem Konto eines Schuldners einzieht, um offene Forderungen zu begleichen. Dieses Verfahren kann sowohl für einmalige Zahlungen als auch für wiederkehrende Zahlungen wie Mieten, Mitgliedsbeiträge oder Abonnements genutzt werden. Der Bankeinzug erfolgt in der Regel durch eine Ermächtigung des Kontoinhabers an die Bank, die den Betrag automatisch abzieht und an den Gläubiger überweist.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der monatliche Bankeinzug für die Miete wurde rechtzeitig vorgenommen.
  • Ich habe dem Fitnessstudio einen Bankeinzug für meinen Mitgliedsbeitrag autorisiert.
  • Aufgrund eines Fehlers wurde der Bankeinzug von meinem Konto doppelt abgebucht.
  • Um sicherzustellen, dass die Rechnung bezahlt wird, empfehle ich einen Bankeinzug einzurichten.