Bebaubar nach 35 außengebiet
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Definition
Der Begriff "bebaubar nach 35 Außengebiet" beschreibt Grundstücke, die sich außerhalb der baulichen Entwicklung eines gesicherten Siedlungsbereichs befinden und dennoch eine Möglichkeit zur Bebauung bieten, sofern bestimmte Vorschriften oder Rahmenbedingungen erfüllt sind. Diese Regelung ist häufig anzutreffen, wenn es darum geht, Flächen für Wohn-, Gewerbe- oder Landwirtschaftsprojekte zu entwickeln, die nicht innerhalb eines offiziellen Bebauungsplans liegen.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Das Grundstück im Außengebiet ist bebaubar nach 35, wenn alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen.
- Die Entscheidung, ob ein Flurstück bebaut werden kann, hängt von den Bestimmungen des bebaubar nach 35 Außengebiet ab.
- Viele Investoren interessieren sich für Flächen, die bebaubar nach 35 Außengebiet sind, da sie häufig günstiger sind.
- In der letzten Sitzung wurde diskutiert, wie das bebaubar nach 35 Außengebiet effizient genutzt werden kann, um Wohnraum zu schaffen.