Bebauung nach 34

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Definition

Die Bebauung nach § 34 des Baugesetzbuches (BauGB) regelt die Bauweise und die Zulässigkeit von Bauvorhaben in Gebieten, die nicht über einen Bebauungsplan verfügen. Hierbei wird insbesondere auf die vorhandene Umgebung und die Art der baulichen Nutzung geachtet, um eine harmonische Eingliederung neuer Gebäude in die vorhandene Bebauung zu gewährleisten.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Bebauung nach § 34 erlaubt es, auch in Gebieten ohne Bebauungsplan neue Gebäude zu errichten.
  • Bei der Antragstellung für eine Bebauung nach § 34 sollte man die Besonderheiten des jeweiligen Stadtteils berücksichtigen.
  • Die Stadtverwaltung prüfte, ob die neue Bebauung nach § 34 den angrenzenden Gebäuden entspricht.
  • In einem Viertel mit historischer Bausubstanz kann eine Bebauung nach § 34 möglicherweise abgelehnt werden, um den Charme des Gebiets zu bewahren.