Bedarfsgemeinschaft

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Definition

Eine Bedarfsgemeinschaft ist eine Gruppe von Personen, die gemeinsam in einem Haushalt leben und deren Einkommen und Vermögen zur Bestimmung von sozialen Leistungen herangezogen werden. In der Regel besteht eine Bedarfsgemeinschaft aus Angehörigen, wie Ehepartnern, Lebenspartnern und minderjährigen Kindern, und dient dazu, die finanzielle Absicherung von bedürftigen Personen zu gewährleisten.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • In einer Bedarfsgemeinschaft werden die finanziellen Mittel aller Mitglieder berücksichtigt.
  • Die Antragstellung auf Sozialleistungen erfolgt durch die gesamte Bedarfsgemeinschaft.
  • Bei einer Scheidung kann sich die Bedarfsgemeinschaft zwischen den ehemaligen Partnern auflösen.
  • Beamte und Angestellte müssen ihr Einkommen in einer Bedarfsgemeinschaft offenlegen, um Leistungen zu erhalten.