Befriedetes besitztum

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Definition

Befriedetes Besitzum bezeichnet im deutschen Recht den Besitz von Grundstücken oder anderen Objekten, die durch eine sichtbare oder hörbare Abgrenzung wie Zäune, Mauern oder andere Barrieren von der Außenwelt abgegrenzt sind. Der Begriff impliziert, dass der Besitzer die Kontrolle und die Nutzungsrechte über das besitzende Gut hat und es vor unbefugtem Zugriff schützt. Dies ist wichtig für den rechtlichen Schutz des Eigentums und das Maß an rechtlicher Sicherheit, das der Besitzer genießen kann.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Eigentümer hat sein Grundstück durch einen stabilen Zaun als befriedetes Besitzum gesichert.
  • Bei der Übergabe des bebauten Landes wurde darauf hingewiesen, dass es sich um ein befriedetes Besitzum handelt.
  • Ohne ein befriedetes Besitzum hat der Besitzer wenig Möglichkeiten, seine Rechte gegenüber Dritten durchzusetzen.
  • Der Mangel an einer eindeutigen Abgrenzung führt dazu, dass es als unbefriedetes Besitzum eingestuft wird.