Bei der polizei sonderrechte frei
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Definition
Der Begriff "sonderrechte frei" bezieht sich auf die speziellen Befugnisse, die Polizeibeamte im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgaben wahrnehmen können. Diese Sonderrechte ermöglichen es ihnen, unter bestimmten Umständen von allgemeinen Gesetzen und Vorschriften abzuweichen, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrechtzuerhalten. Diese Rechte sind gesetzlich geregelt und unterliegen strengen Auflagen und Kontrollen.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Die Polizei agiert im Einsatz oft mit sonderrechten freien Handlungsoptionen.
- Bei Großveranstaltungen hat die Polizei sonderrechte frei, um frühzeitig auf Bedrohungen zu reagieren.
- Die Sonderrechte, die Polizeibeamte genießen, sind notwendig, um im Notfall schnell handeln zu können.
- Bürger sollten sich bewusst sein, dass die Polizei im Rahmen ihrer sonderrechten Freiheiten auch Maßnahmen ergreifen kann, die im Alltag nicht erlaubt sind.