Bei der polizei usk
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Definition
"USK" steht bei der Polizei für "Untersuchungsrichter". Der USK ist ein juristisches Amt, das bei strafrechtlichen Ermittlungen eine entscheidende Rolle spielt. Er ist zuständig für die Prüfung von Haftbefehlen und die Überwachung der Ermittlungen durch die Polizei, um sicherzustellen, dass diese im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben erfolgen.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Der USK entscheidet über die Zulässigkeit von Beweismitteln, die von der Polizei gesammelt wurden.
- In manchen Fällen wird ein USK bereits in der frühen Phase eines Ermittlungsverfahrens konsultiert.
- Der USK hat die Aufgabe, die Rechte der Beschuldigten im Rahmen des Ermittlungsverfahrens zu wahren.
- Ohne die Zustimmung des USK kann die Polizei in vielen Fällen keine Haftbefehle ausstellen.