Bei flurstück zähler und nenner
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Definition
Der Begriff "Flurstück" bezeichnet im deutschen Recht und im Bereich der Vermessung ein Grundstück, das im Grundbuch als eigenständige Einheit geführt wird. Jedes Flurstück wird durch eine einzigartige Zähler- und Nenner-Kennzeichnung identifiziert, die es ermöglicht, das Grundstück eindeutig zu bestimmen und von anderen Flurstücken zu unterscheiden. Der Zähler steht dabei für die Nummer des Flurstücks innerhalb einer bestimmten Flur, während der Nenner die Flur selbst identifiziert.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Das Flurstück 25/3 gehört zu den landwirtschaftlichen Flächen des Bauern.
- Für den Bauantrag ist die genaue Bezeichnung des Flurstücks mit Zähler und Nenner notwendig.
- Im Katasteramt wurde das Flurstück 12/7 neu vermessen und aktualisiert.
- Der Nachbar hat ein angrenzendes Flurstück, das ebenfalls als 12/8 bezeichnet wird.