Beim führerschein 79.03 und 79.04

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Definition

Die Begriffe 79.03 und 79.04 bezeichnen spezielle Kategorien im deutschen Führerscheinrecht, die sich auf die Fahrzeugkategorien beziehen, die ein Fahrer mit einem bestimmten Führerschein fahren darf. Diese Nummern sind Teil der sogenannten „EU-Führerscheinrichtlinie“ und definieren jeweils unterschiedliche Fahrzeugtypisierungen für die Erteilung eines Führerscheins.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Mit einem Führerschein der Klasse 79.03 darf man Schwerlasttransporter führen.
  • Die Prüfung für die Klasse 79.04 beinhaltet spezielle Kenntnisse über die Handhabung von Nutzfahrzeugen.
  • Es ist wichtig, die Unterschiede zwischen den Klassen 79.03 und 79.04 zu kennen, um den richtigen Führerschein zu beantragen.
  • Fahrer mit einem Führerschein der Klasse 79.04 sind berechtigt, spezielle Anhänger zu ziehen.