Beim führerschein l
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Definition
Der Führerschein der Klasse L berechtigt den Inhaber, landwirtschaftliche Fahrzeuge und bestimmte andere Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Diese Fahrerlaubnis ermöglicht es, in der Regel Traktoren und andere Maschinen zu fahren, die für die landwirtschaftliche Nutzung vorgesehen sind.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Um einen Traktor sicher zu bedienen, benötigt man den Führerschein der Klasse L.
- Wer in der Landwirtschaft tätig ist, sollte eine Fahrerlaubnis der Klasse L erwerben.
- Der Führerschein L ermöglicht das Fahren von speziellen landwirtschaftlichen Maschinen auf öffentlichen Straßen.
- In vielen Orten wird die Klasse L als Voraussetzung für die Mitarbeit auf einem Bauernhof angesehen.