Beschlussfähigkeit

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Definition

Beschlussfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit eines Gremiums oder einer Versammlung, Beschlüsse rechtlich verbindlich zu fassen. Diese Fähigkeit ist gegeben, wenn eine bestimmte Anzahl von Mitgliedern anwesend ist, die in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen. Die genaue Anzahl der erforderlichen Mitglieder kann je nach Satzung oder gesetzlichen Vorschriften variieren.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Vorstand war aufgrund der Abwesenheit mehrerer Mitglieder nicht beschlussfähig.
  • Um eine Entscheidung herbeizuführen, muss die Versammlung beschlussfähig sein.
  • Wenn nicht genug Mitglieder anwesend sind, kann kein rechtsgültiger Beschluss gefasst werden, da die Beschlussfähigkeit nicht gegeben ist.
  • Die Satzung legt fest, welche Anzahl von Mitgliedern für die Beschlussfähigkeit notwendig ist.