Beschränkte persönliche dienstbarkeit

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Definition

Eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit ist ein im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregeltes Recht, das einer Person bestimmte Nutzungsrechte an einem Grundstück oder einer Immobilie einräumt, ohne dass sie die Eigentümerrechte an diesem Grundstück erwirbt. Diese Dienstbarkeit kann beispielsweise das Recht beinhalten, einen Weg über das Grundstück des Eigentümers zu nutzen oder bestimmte Nutzungen, wie das Halten von Tieren, zu gestatten. Die beschränkte persönliche Dienstbarkeit ist an eine bestimmte Person gebunden und erlischt mit deren Tod.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die beschränkte persönliche Dienstbarkeit ermöglichte es dem Nachbarn, seine Zufahrt über das Grundstück zu führen.
  • Er hatte eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit, die ihm gestattete, im Garten des anderen zu gärtnern.
  • Nach dem Tod der Nutznießerin erlosch die beschränkte persönliche Dienstbarkeit automatisch.
  • Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollte die beschränkte persönliche Dienstbarkeit schriftlich festgehalten werden.