Beschränkte persönliche dienstbarkeit im grundbuch

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Definition

Die beschränkte persönliche Dienstbarkeit ist ein dingliches Recht im deutschen Sachenrecht, das es dem Berechtigten ermöglicht, auf einem fremden Grundstück bestimmte Nutzungen auszuüben oder bestimmte Handlungen vorzunehmen. Diese Dienstbarkeit ist "beschränkt", da sie in ihrem Umfang und in den Rechten des Berechtigten begrenzt ist. Sie wird im Grundbuch eingetragen und ist somit rechtlich gesichert.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die beschränkte persönliche Dienstbarkeit erlaubt es dem Nachbarn, den Weg über mein Grundstück zu nutzen.
  • Bei der Beurkundung wurde die beschränkte persönliche Dienstbarkeit klar umrissen, um zukünftige Missverständnisse zu vermeiden.
  • Der Käufer des Grundstücks muss die beschränkte persönliche Dienstbarkeit beachten, da sie im Grundbuch verankert ist.
  • Solange die beschränkte persönliche Dienstbarkeit besteht, hat der Berechtigte das Recht, die vereinbarten Nutzungen auszuführen.