Beschränkt geschäftsfähig

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Definition

Beschränkt geschäftsfähig ist ein rechtlicher Begriff, der die Fähigkeit einer Person beschreibt, eigenständig Rechtsgeschäfte abzuschließen. Personen, die beschränkt geschäftsfähig sind, können nicht ohne Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters, wie zum Beispiel der Eltern oder eines Vormunds, Verträge oder Vereinbarungen tätigen. Diese Regelung gilt in der Regel für Minderjährige im Alter von 7 bis 17 Jahren, während sie für unter 7-Jährige vollständig geschäftsunfähig sind.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Ein 15-Jähriger ist beschränkt geschäftsfähig und benötigt die Zustimmung seiner Eltern für wichtige Entscheidungen.
  • Um einen Vertrag abzuschließen, muss ein beschränkt geschäftsfähiger Jugendlicher die Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters einholen.
  • Die Hotelbuchung wurde vom Hotel abgelehnt, da der jugendliche Gast beschränkt geschäftsfähig ist.
  • Bei der Schenkung eines Autos an einen beschränkt geschäftsfähigen Minderjährigen muss ein Elternteil zustimmen.