Geschäftsfähigkeit

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Definition

Geschäftsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit einer Person, rechtsgültige Geschäfte abzuschließen. Im deutschen Rechtssystem ist die Geschäftsfähigkeit ein wesentlicher Aspekt, der festlegt, ob eine Person rechtlich in der Lage ist, Verträge zu schließen oder Verpflichtungen einzugehen. In der Regel sind volljährige Personen geschäftsfähig, während Minderjährige, je nach Alter und Reife, in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt sein können.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Eine Person ist erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr voll geschäftsfähig.
  • Minderjährige sind nur beschränkt geschäftsfähig und benötigen oft die Zustimmung ihrer Eltern.
  • Ist jemand dauerhaft psychisch erkrankt, kann dies zur Geschäftsunfähigkeit führen.
  • Vor dem Abschluss eines Vertrages ist es wichtig, die Geschäftsfähigkeit der beteiligten Parteien zu prüfen.