Besondere schwere der schuld
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Definition
Die besondere Schwere der Schuld ist ein juristischer Begriff aus dem deutschen Strafrecht, der insbesondere im Rahmen der Strafzumessung Bedeutung hat. Sie liegt vor, wenn die Schuld des Täters als besonders gravierend angesehen wird, was Einfluss auf die Höhe der Strafe hat. Diese besondere Schwere kann sich aus verschiedenen Faktoren ergeben, wie etwa der Motivation des Täters, der Art und Weise der Tatbegehung oder den Folgen für die Opfer.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Bei der Entscheidung über das Strafmaß wurde die besondere Schwere der Schuld des Angeklagten berücksichtigt.
- In Fällen von Gewaltver crimes constater "besondere schwere der Schuld" häufig eine längere Haftstrafe.
- Die Richterin stellte fest, dass die Umstände des Verbrechens die besondere Schwere der Schuld begründeten.
- Durch seine wiederholten Delikte kam die Justiz zu dem Schluss, dass eine besondere Schwere der Schuld vorlag.