Betreibung erloschen

Aus Was bedeutet? Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen


Definition

Der Begriff "Betreibung erloschen" bezeichnet den Zustand, in dem eine rechtliche Betreibung, insbesondere im Zusammenhang mit der Eintreibung von Schulden, nicht mehr fortgeführt werden kann. Dies tritt beispielsweise ein, wenn Schulden beglichen werden oder wenn aufgrund gesetzlicher Bestimmungen die Betreibung nicht mehr zulässig ist.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Nach der Zahlung des offenen Betrags wurde die Betreibung erloschen.
  • Das Gericht stellte fest, dass die Betreibung erloschen ist, da keine Ansprüche mehr bestehen.
  • Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann beantragt werden, selbst wenn die Betreibung bereits erloschen ist.
  • Der Schuldner erhielt die Mitteilung, dass die Betreibung erloschen sei und keine weiteren Maßnahmen ergriffen würden.