Betreten auf eigene gefahr

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Definition

"Betreten auf eigene Gefahr" ist ein rechtlicher Hinweis, der darauf hinweist, dass eine Person ein bestimmtes Gebiet oder Areal auf eigene Verantwortung betritt. Dies bedeutet, dass der Betreiber des Geländes oder Eigentümer nicht für mögliche Schäden, Verletzungen oder Unfälle, die während des Aufenthalts entstehen können, haftet. Die Formulierung wird häufig in Verbindung mit gefährlichen Orten wie Baustellen, unbefestigten Wegen oder weitläufigen Grundstücken verwendet.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Zugang zum Industriegebiet erfolgt mit dem Hinweis "Betreten auf eigene Gefahr".
  • Bei der Wanderung auf den schmalen Felsenwegen sollte man beachten, dass es heißt "Betreten auf eigene Gefahr".
  • Vor dem Betreten des verlassenen Gebäudes wurde eindringlich gewarnt: "Betreten auf eigene Gefahr".
  • Besucher werden darauf hingewiesen, dass das Betreten des Lagers "auf eigene Gefahr" geschieht.