Betreuungsverpflichtung
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Definition
Die Betreuungsverpflichtung bezeichnet die rechtliche oder moralische Pflicht, für das Wohl und die Pflege einer Person oder Gruppe zu sorgen. Dies kann sich auf Kinder, Angehörige oder Menschen mit Behinderungen beziehen, die auf Unterstützung angewiesen sind. Oftmals spielt die Betreuungsverpflichtung eine wichtige Rolle im Familienrecht und im Bereich der sozialen Dienste.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Die Betreuungsverpflichtung gegenüber minderjährigen Kindern ist gesetzlich festgelegt.
- Viele Familien sehen sich einer erhöhten Betreuungsverpflichtung gegenüber, wenn ein Angehöriger erkrankt.
- In speziellen Pflegeeinrichtungen muss das Personal die Betreuungsverpflichtung ernst nehmen, um das Wohl der Bewohner zu gewährleisten.
- Die Diskussion über die Betreuungsverpflichtung führt oft zu unterschiedlichen Meinungen über Familientraditionen und gesellschaftliche Verantwortung.