Betriebliche altersversorgung zugesagt
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Definition
Die betriebliche Altersversorgung zugesagt ist ein Begriff aus dem Bereich der Altersversorgung, der beschreibt, dass ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern eine Altersrente oder eine andere Form der finanziellen Unterstützung im Alter zusichert. Diese Zusage kann im Rahmen von verschiedenen Modellen der betrieblichen Altersversorgung erfolgen und stellt eine Form der zusätzlichen Altersvorsorge dar, die über die gesetzliche Rentenversicherung hinausgeht.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Die betriebliche Altersversorgung zugesagt gibt den Mitarbeitern zusätzliche Sicherheit für ihre finanzielle Lage im Alter.
- Viele Unternehmen haben in den letzten Jahren ihre Modelle der betrieblichen Altersversorgung zugesagt angepasst, um wettbewerbsfähig zu bleiben.
- Die zugesagte betriebliche Altersversorgung kann sich positiv auf die Mitarbeiterbindung auswirken.
- Es ist ratsam, die Angebote zur betrieblichen Altersversorgung zugesagt genau zu vergleichen, um die besten Bedingungen zu ermitteln.