Bezugsrecht bei aktien

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Definition

Das Bezugsrecht bei Aktien ist das Recht der bestehenden Aktionäre, bei einer Kapitalerhöhung durch Ausgabe neuer Aktien in dem Maße neue Aktien zu erwerben, in dem sie bereits Aktien besitzen. Dies ermöglicht es den Aktionären, ihre prozentuale Beteiligung am Unternehmen aufrechtzuerhalten und eine Verwässerung ihrer Anteile zu verhindern.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Aktionäre haben ein Bezugsrecht, um sicherzustellen, dass ihre Anteile nicht verwässert werden.
  • Bei der letzten Hauptversammlung wurde beschlossen, eine Kapitalerhöhung durchzuführen, wobei den bestehenden Aktionären ein Bezugsrecht eingeräumt wurde.
  • Wer sein Bezugsrecht nicht nutzt, kann dies in Form von Geldwerten an andere Aktionäre verkaufen.
  • Die Wahrnehmung des Bezugsrechts ist für viele Aktionäre eine wichtige Entscheidung zur Wahrung ihrer Interessen.