Bezugsrecht im erlebensfall
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Definition
Das Bezugsrecht im Erlebensfall bezeichnet das Recht einer Person, insbesondere im Rahmen von Versicherungsverträgen, bestimmte Leistungen oder Auszahlungen im Falle des eigenen Überlebens zu erhalten. Dies kann beispielsweise bei Lebensversicherungen der Fall sein, wo der Versicherungsnehmer das Recht hat, eine vereinbarte Summe nach einer festgelegten Laufzeit oder bei einem bestimmten Ereignis zu beanspruchen, solange er lebt.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Das Bezugsrecht im Erlebensfall ermöglicht es dem Versicherungsnehmer, im Falle seines Überlebens eine Auszahlung zu bekommen.
- Viele Menschen entscheiden sich für eine Lebensversicherung, um von ihrem Bezugsrecht im Erlebensfall profitieren zu können.
- Im Rahmen der Vertragsbedingungen sollte das Bezugsrecht im Erlebensfall klar geregelt werden.
- Bei Abschluss eines Versicherungsvertrages ist es wichtig, das Bezugsrecht im Erlebensfall zu berücksichtigen, um zukünftige finanzielle Sicherheit zu gewährleisten.