Bga

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Definition

BGA steht für "Bundesgesetz über die gemeinschaftlichen Anlagen" und bezieht sich auf Regelungen, die in Deutschland die rechtliche Grundlage für gemeinschaftliche Einrichtungen und Anlagen bilden.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Das BGA regelt die Nutzung von gemeinschaftlichen Anlagen in Wohnanlagen.
  • Bei Streitigkeiten über die Nutzung der BGA müssen die Eigentümergemeinschaften eingeschaltet werden.
  • Die jährliche Versammlung der Wohnungseigentümer behandelt häufig Themen im Zusammenhang mit dem BGA.
  • Vielen Bewohnern ist das BGA nicht bekannt, obwohl es ihre Rechte und Pflichten betrifft.