Billiges ermessen arbeitsrecht

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Definition

Billiges Ermessen im Arbeitsrecht bezeichnet die Einschätzung eines Arbeitgebers, die nicht durch gesetzliche Vorgaben oder Tarifverträge eingeschränkt ist. Hierbei hat der Arbeitgeber die Freiheit, Entscheidungen nach eigenem Gutdünken zu treffen, solange diese nicht willkürlich oder diskriminierend sind. Der Begriff spielt eine entscheidende Rolle bei der Beurteilung von Personalentscheidungen, beispielsweise bei der Einstellung, Versetzung oder Kündigung von Mitarbeitern.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Arbeitgeber hat beim Überstundenabbau ein billiges Ermessen, solange er die Betriebsvereinbarungen beachtet.
  • In der aktuellen Situation wandte der Geschäftsführer sein billiges Ermessen an, um die Personalstruktur zu reorganisieren.
  • Das Gericht stellte fest, dass der Chef sein billiges Ermessen missbraucht hat, indem er keine nachvollziehbaren Gründe für die Entlassungen angab.
  • Arbeitnehmer sollten sich bewusst sein, dass billiges Ermessen nicht bedeutet, dass ohne Gründe gehandelt werden kann.