Bimschv 1 und 2

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Definition

Die Abkürzungen BImSchV 1 und BImSchV 2 stehen für die "Bundes-Immissionsschutzverordnung" Teil 1 und Teil 2. Diese Verordnungen regeln den Schutz von Menschen und Umwelt vor schädlichen Immissionen, insbesondere durch Luftverunreinigungen, Geräusche und Erschütterungen. Die BImSchV ist Teil des deutschen Immissionsschutzrechts und zielt auf die Umsetzung von EU-Richtlinien sowie den Schutz der Luftqualität in Deutschland ab.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die BImSchV 1 legt spezifische Grenzwerte für Schadstoffe in der Luft fest.
  • Durch die Vorgaben der BImSchV 2 sollen Lärm- und Schwingungsimmissionen verringert werden.
  • Unternehmen müssen sich an die Bestimmungen der BImSchV halten, um Umweltschäden zu vermeiden.
  • Die Einhaltung der BImSchV ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein Beitrag zum Umweltschutz.