Bis zum vollendeten lebensjahr

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Definition

Der Ausdruck "bis zum vollendeten Lebensjahr" bezeichnet den Zeitraum, der bis zur Volljährigkeit einer Person dauert. Dies umfasst in der Regel den Zeitraum vom Geburtsdatum bis zum 18. Geburtstag, an dem eine Person rechtlich als erwachsen gilt. Im Deutschen ist es wichtig, präzise zu sein, wenn es um gesetzliche Regelungen geht, die das Alter betreffen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Kinder haben bis zum vollendeten Lebensjahr eingeschränkte Rechte im rechtlichen Sinne.
  • Bei der Beantragung eines Ausweises wird das Alter bis zum vollendeten Lebensjahr berücksichtigt.
  • Es gibt spezielle Gesetze, die für Personen bis zum vollendeten Lebensjahr gelten.
  • Der Unterricht in der Schule ist in der Regel für alle bis zum vollendeten Lebensjahr kostenlos.