Brieflose grundschuld
		
		
		
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Definition
Die brieflose Grundschuld ist ein dingliches Recht, das zur Sicherung einer Forderung dient und nicht in Form eines physischen Dokuments vorliegt. Sie ist ein Instrument der Immobilienfinanzierung und bietet dem Gläubiger die Möglichkeit, seine Ansprüche gegen den Schuldner ohne die Vorlage eines Grundschuldbriefes durchzusetzen.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Die brieflose Grundschuld ermöglicht eine einfachere Abwicklung von Krediten.
- Viele Banken bevorzugen die brieflose Grundschuld, da sie flexibler in der Handhabung ist.
- Bei der Entscheidung über die Finanzierung wurde die brieflose Grundschuld als optionale Sicherheit in Betracht gezogen.
- Das Fehlen eines Grundschuldbriefes schützt den Schuldner in gewissem Maße vor möglichen Missbrauch von Gläubigern.