Bruttokaltmiete bei hartz 4

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Definition

Die Bruttokaltmiete bei Hartz 4 bezeichnet die Gesamtkosten für eine Wohnung, die ein Leistungsbezieher nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) zahlen muss, ohne die Betriebskosten (wie Heizung und Warmwasser). Diese Miete wird zur Berechnung des angemessenen Wohnraums herangezogen, um die finanzielle Unterstützung für Leistungsempfänger zu ermitteln.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Bruttokaltmiete für die Wohnung beträgt 600 Euro, was für Hartz 4-Empfänger ein wichtiger Faktor ist.
  • Bei der Beantragung von Hartz 4 muss die Bruttokaltmiete genau angegeben werden.
  • Eine zu hohe Bruttokaltmiete kann dazu führen, dass die Leistungen gekürzt werden.
  • Es ist wichtig, die Angemessenheit der Bruttokaltmiete im Blick zu behalten, um finanzielle Engpässe zu vermeiden.