Bruttokaltmiete bei wohngeld
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Definition
Die Bruttokaltmiete bezeichnet die gesamte Miete, die ein Mieter für eine Wohnung zahlt, ohne dass hierbei Nebenkosten (Betriebskosten) und Heizkosten einberechnet sind. Im Kontext von Wohngeld wird die Bruttokaltmiete herangezogen, um zu bestimmen, ob Mieter:innen Anspruch auf staatliche Unterstützung haben. Sie dient als Basis für Berechnungen zur Unterstützung von Haushalten mit niedrigem Einkommen.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Die Bruttokaltmiete in der Hauptstadt ist in den letzten Jahren erheblich gestiegen.
- Bei der Beantragung von Wohngeld muss die Bruttokaltmiete angegeben werden.
- Viele Familien sind auf Wohngeld angewiesen, um die Bruttokaltmiete bezahlen zu können.
- Die Berechnung des Wohngeldes basiert auf der Bruttokaltmiete und dem Einkommen der Antragsteller.