Bruttokaltmiete jobcenter
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Definition
Die Bruttokaltmiete bezeichnet die gesamte Miete, die ein Mieter für eine Wohnung zahlt, ohne die Nebenkosten wie Heizkosten und weiteres. Im Kontext des Jobcenters ist die Bruttokaltmiete der Betrag, der für die Berechnung von Mietkostenübernahmen berücksichtigt wird. Dies ist besonders relevant für Personen, die Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beziehen und deren Mietkosten durch das Jobcenter übernommen werden müssen.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Die Bruttokaltmiete für die neue Wohnung wurde vom Jobcenter als angemessen eingestuft.
- Bei der Berechnung der Leistungen werden die Nebenkosten zusätzlich zur Bruttokaltmiete berücksichtigt.
- Viele Mietinteressenten fragen sich, wie viel der Jobcenter für die Bruttokaltmiete übernimmt.
- Es ist wichtig, die Bruttokaltmiete im Antragsformular des Jobcenters korrekt anzugeben, um keine Probleme zu bekommen.