Bund und länder

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Definition

Der Begriff "Bund und Länder" bezeichnet die föderale Struktur der Bundesrepublik Deutschland, bei der die politische Macht zwischen dem Bund (der zentralen Regierung) und den einzelnen Bundesländern aufgeteilt ist. Diese Aufteilung ermöglicht es den Ländern, eigene Gesetze zu erlassen und ihre Verwaltung selbst zu organisieren, während der Bund für gesamtstaatliche Belange zuständig ist.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • In Deutschland gibt es eine klare Trennung zwischen den Aufgaben des Bundes und denen der Länder.
  • Die Bildungspolitik unterliegt größtenteils den Ländern, was zu unterschiedlichen Schulgesetzen führen kann.
  • Der Bundestag und der Bundesrat arbeiten zusammen, um Gesetze zu verabschieden, die sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene gelten.
  • Die Idee von Bund und Ländern ermöglicht eine stärkere Berücksichtigung regionaler Interessen in der Gesetzgebung.