Bundestagswahl erst und zweitstimme

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Definition

Die Bundestagswahl ist eine Wahl, bei der die Bürger der Bundesrepublik Deutschland alle vier Jahre ihre Abgeordneten für den Deutschen Bundestag wählen. Bei dieser Wahl haben die Wählerinnen und Wähler die Möglichkeit, zwei Stimmen abzugeben: die Erststimme und die Zweitstimme. Die Erststimme wird für einen Direktkandidaten im jeweiligen Wahlkreis abgegeben, während die Zweitstimme für eine Partei abgegeben wird, die in Deutschland in der Regel das entscheidende Kriterium für die Sitzverteilung im Bundestag ist.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Bei der Bundestagswahl können die Wähler ihre Stimme sowohl für eine Person als auch für eine Partei abgeben.
  • Die Erststimme entscheidet über die Direktmandate in den Wahlkreisen.
  • Die Zweitstimme ist entscheidend für die Sitzverteilung im Bundestag.
  • Viele Wähler sind sich der Bedeutung der Erst- und Zweitstimme bei der Bundestagswahl nicht bewusst.