Bvp

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Definition

BVP steht als Abkürzung für "Betriebsverfassungsgesetz der Volksvertretung" und findet häufig im Kontext der deutschen Arbeitsrechtsprechung Anwendung. Es beschreibt die gesetzliche Grundlage, die die Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmern in Betrieben regelt und die Pflichten der Betriebsräte festlegt.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Das BVP regelt die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in vielen deutschen Unternehmen.
  • In meiner Firma haben wir einen aktiven Betriebsrat, der sich auf das BVP stützt.
  • Die Mitarbeitersitzung diente dazu, die neuen Regelungen des BVP zu besprechen.
  • Vielen Arbeitnehmern ist das BVP nicht ausreichend bekannt, obwohl es ihnen wichtige Rechte einräumt.