Bürgschaft das

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Definition

Eine Bürgschaft ist ein rechtlicher Vertrag, durch den sich eine Person (der Bürge) verpflichtet, die Verbindlichkeiten eines anderen (des Hauptschuldners) gegenüber einem Gläubiger zu übernehmen, falls dieser seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Die Bürgschaft dient dazu, einem Gläubiger Sicherheit zu bieten, dass er im Falle eines Ausfalls des Schuldners dennoch sein Geld erhält.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Um den Kredit zu erhalten, benötigte die Bank eine Bürgschaft von einem solventen Dritten.
  • Die Eltern erklärten sich bereit, eine Bürgschaft für das Mietverhältnis ihres Sohnes zu übernehmen.
  • Eine Bürgschaft kann helfen, die Chancen auf einen Kredit zu erhöhen, da sie zusätzliche Sicherheit bietet.
  • Im Falle eines Zahlungsausfalls des Hauptschuldners muss der Bürge die ausstehende Summe begleichen.