D bei stellenanzeigen

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Definition

Das "d" in Stellenanzeigen steht oft für "deutsch" und deutet darauf hin, dass die Stelle vorzugsweise von einem deutschen Muttersprachler oder einer Person mit verhandlungssicheren Deutschkenntnissen besetzt werden soll. Es kann auch suggerieren, dass die Kenntnisse der deutschen Sprache für die Erfüllung der Aufgaben in der Stelle erforderlich sind.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • In der Stellenanzeige wird ein "d" für die erforderlichen Deutschkenntnisse erwähnt.
  • Bewerber ohne "d" in der Anzeige sollten über ausreichende Englischkenntnisse verfügen.
  • Der Hinweis auf "d" zeigt die Wichtigkeit von Sprachkompetenz für die Stelle.
  • Viele Arbeitgeber legen Wert auf das "d" als Indikator für die sprachliche Integration im Team.