De-minimis-beihilfe

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Definition

Die de-minimis-Beihilfe bezeichnet staatliche Förderungen, die unter bestimmten Bedingungen vergeben werden können, ohne dass sie die Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt der Europäischen Union erheblich beeinträchtigen. Diese Beihilfen stellen eine Ausnahme von den allgemeinen Vorschriften für staatliche Beihilfen dar und sind darauf ausgelegt, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) finanzielle Unterstützung zu bieten, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu fördern.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die de-minimis-Beihilfe ermöglicht es kleinen Unternehmen, finanzielle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, ohne dass eine Genehmigung der EU erforderlich ist.
  • Unternehmen müssen sicherstellen, dass die erhaltenen de-minimis-Beihilfen die festgelegten Obergrenzen nicht überschreiten.
  • Im Rahmen der de-minimis-Beihilfe können bis zu 200.000 Euro über drei Jahre hinweg vergeben werden.
  • Die Kenntnis der Regelungen zu de-minimis-Beihilfen ist für Gründer und Unternehmer von großer Bedeutung, um rechtliche Probleme zu vermeiden.