Deliktsfähigkeit
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Definition
Deliktsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit einer Person, für ihr eigenes Verhalten rechtlich verantwortlich gemacht zu werden, insbesondere im Hinblick auf zivilrechtliche Ansprüche und deliktsrechtliche Schadensersatzansprüche. Sie ist somit ein zentraler Begriff im deutschen Zivilrecht und spielt eine entscheidende Rolle bei der Beurteilung, ob jemand für einen verursachten Schaden haftbar gemacht werden kann.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Personen unter 7 Jahren gelten in der Regel als deliktsunfähig und können nicht für Schäden haftbar gemacht werden.
- Die Deliktsfähigkeit wird oft in Zusammenhang mit der Einsichtsfähigkeit diskutiert, da diese einen Einfluss auf die Bewertung der verantwortlichen Handlungsweise hat.
- Ein 14-jähriger Jugendliche kann unter bestimmten Umständen als deliktsfähig angesehen werden, wenn er die Tragweite seines Handelns versteht.
- Im deutschen Rechtssystem ist die Deliktsfähigkeit ein wichtiger Faktor in Fragen der Haftung und Entschädigung.