Der begriff geschäftsfähigkeit

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Definition

Geschäftsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit einer Person, juristisch verbindliche Verträge abzuschließen. Sie ist ein zentrales Element des deutschen Zivilrechts und spielt eine maßgebliche Rolle bei der Beurteilung, ob eine Person in der Lage ist, die rechtlichen Folgen ihres Handelns zu verstehen und zu akzeptieren. Geschäftsfähigkeit wird durch das Alter und den psychischen Zustand des Individuums bestimmt.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Eine volljährige Person ist in der Regel geschäftsfähig und kann eigenständig Verträge abschließen.
  • Minderjährige unter 7 Jahren sind geschäftsunfähig und können keine rechtsverbindlichen Erklärungen abgeben.
  • Im deutschen Recht gilt, dass eine Person ab dem 18. Lebensjahr geschäftsfähig wird.
  • Bei psychischen Erkrankungen kann die Geschäftsfähigkeit eingeschränkt oder aufgehoben werden.