Der begriff rechtsfähigkeit
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Definition
Der Begriff Rechtsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit einer natürlichen oder juristischen Person, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Diese Eigenschaft ist grundlegend für die rechtlichen Handlungen, die eine Person vornehmen kann, wie zum Beispiel Verträge abschließen oder Eigentum erwerben.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Die Rechtsfähigkeit beginnt in der Regel mit der Geburt eines Menschen.
- Auch juristische Personen wie Gesellschaften besitzen eine eigene Rechtsfähigkeit.
- Im deutschen Recht können bestimmte Personengruppen, wie Minderjährige, Einschränkungen in ihrer Rechtsfähigkeit erfahren.
- Die Rechtsfähigkeit erlaubt es natürlichen Personen, Verträge zu schließen und Eigentum zu erwerben.